17.06.2013 PDF

„Mehr Kinder - ähh Neue Mütter - braucht das deutsche Land!”

Über Bevölkerungspolitik und das Geschlechterverhältnis...

Dieser Text stammt von der Gruppe la.ok aus Bremen (http://laok.blogsport.eu/). Wir haben ihn als Grundlage für unsere Veranstaltungen zum Thema Elterngeld benutzt und machen ihn daher hier zugänglich. Der Text ist zuerst im Zeitungsprojekt M.A.U.G. erschienen (http://gesellschaftsmagazin.wordpress.com/).

 

Mehr Kinder - ähh Neue Mütter - braucht das deutsche Land!”

Über Bevölkerungspolitik und das Geschlechterverhältnis...

Von offizieller Seite aus wird seit einigen Jahren ein Kurs gefahren, der postuliert, dass Geschlecht bei der Frage der persönlichen Lebensgestaltung keine einschränkende Rolle mehr spielt bzw. spielen soll. Nun sei wirklich jede und jeder seines und ihres eigenen Glückes Schmied.1 Die formelle Gleichheit ist verwirklicht, das heißt alle Gesetzestexte sind geschlechtsneutral formuliert.2 Gesetzesreformen und Maßnahmen sollen dort ansetzen, wo die wirkliche Gleichstellung der beiden Geschlechter nicht realisiert und eine Benachteiligung von sogenannten Frauen gegeben ist. In Bezug auf Gesetze bedeutet dies, dass die politischen Entscheidungsträger_innen sich darauf verpflichten den unterschiedlichen Wirkungen, die diese auf Männer und Frauen haben, Rechnung zu tragen und für die Förderung der Gleichstellung zu sorgen: Gendermainstreaming wird das genannt.3

Doch trotz der verwirklichten rechtlichen Gleichheit und des Ausrufs bzw. bereits längerer politischer Förderung der Chancengleichheit für „Frau“ und „Mann“ bleiben weiterhin bemerkbare Unterschiede bestehen. Frauen verdienen im Durchschnitt weniger: gesamtgesellschaftlich, also das Einkommen aller beschäftigten sogenannten Frauen zusammengenommen verglichen mit dem der sogenannten Männer. Aber auch dann, wenn eine „Frau“ genau denselben Job ausübt wie ein „Mann“. Sie sind häufig im außerhäuslichen, niedrig bezahlten - staatlich wie privaten - Reproduktionssektor4 tätig und in sämtlichen Führungsetagen mehr als unterrepräsentiert. Und auch sie sind es, welche in heterosexuellen Paaren5, zumeist für die in Privat-Haushalten anfallenden Tätigkeiten zuständig sind - sprich Essenkochen und Kindererziehung. Das bedeutet häufig eine Doppelbelastung für Frauen, da ein Einkommen schon länger in wenigen Familien ausreicht. Geschlecht scheint also doch noch ein entscheidendes Gewicht bei der Frage zu spielen, welche gesellschaftliche und soziale Rolle du einnimmst, wo du wie arbeitest und wieviel Geld du dabei verdienst. Ein Anlass, der Sache in diesem Text anhand der Gesetzesreform zum Elterngeld (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) zumindest teilweise auf den Grund zu gehen.6

Es soll ausgeführt werden, dass es gerade an der rechtlichen Gleichheit liegt, welche die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung und all ihre Folgen eher festigt, als dieser ein Ende zu bereiten. Ob die einzelnen politischen Akteure (bspw. hier die federführenden Parteien CDU/CSU und SPD) tatsächlich die Gleichstellung fördern wollen oder nicht, spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Denn bei ihrer gleichstellungspolitischen Absicht ist die gleiche rechtliche Behandlung vorausgesetzt. Und genau damit manifestieren sie den bestehenden Unterschied.

Bereits bei der Einführung des Erziehungsgeldes für Mütter und Väter Ende der 1980er-Jahre war eine der Zielbestimmungen, dass es Alternativen zur traditionellen Arbeitsteilung im Geschlechterverhältnis bieten sollte. Unabhängig vom Geschlecht sollte jenen, die sich um die Kindererziehung kümmerten, dafür in den ersten Monaten der Betreuung ein gewisser Geldbetrag zur Verfügung stehen. Zu 99% waren es Frauen, die das Erziehungsgeld bezogen. Seit der Reform von 2006 heißt das Erziehungsgeld nun Elterngeld. Inhaltlich erhofft sich der Gesetzgeber seitdem vieles: a) den Geburtenrückgang zu stoppen, b) dem Bedarf der Unternehmen nach (qualifizierten) Arbeitskräften nachzukommen, c) das Armutsrisiko von Familien (und Frauen) über die Erwerbstätigkeit von Frauen zu mindern, d) Familien zu stärken und e) „zu einer gleichberechtigten Teilhabe an Familienaufgaben und Erwerbstätigkeiten"7 beizutragen. Letzteres bedeutet, dass sich beide Geschlechter neben der Arbeit um Hausarbeit und Kinder kümmern sollen können. Denn Frauen sollen - trotz Kindern - über die Lohnarbeit finanzielle Unabhängigkeit erlangen und Männern sollen - trotz Arbeit - die Möglichkeit haben, aktive Väter zu sein. „Das Gesetz will dabei ausdrücklich keine Aufgabenverteilung in den Familien festlegen, sondern die unterschiedlichen Präferenzen für Beruf und Familie unterstützen."8

Lohnarbeit von Frauen und gerade Müttern taucht hier als Lösung auf für alle fünf Ziele und soll sechstens noch einen Beitrag zur Gleichstellung leisten. Das Elterngeld ist also die Klappe für alle Fliegen? Um das zu beantworten, stellt sich eine grundsätzlichere Frage: Aus welchen Gründen existiert überhaupt diese Art staatlicher Leistung? Und wie gestalten sich seine veränderten Konditionen, von denen sich die politischen Entscheidungsträger_innen so viel erhoffen? Was für Auswirkungen sind aus den gesetzlichen geschlechtsneutralen Bestimmungen heraus zu erwarten und welche seiner Ziele bestätigen sich? Was bedeutet also in diesem Rahmen die Förderung von Chancengleichheit?

1. Über die Grundlage der Hoffnungen: Elterngeld

Das Elterngeld hilft Eltern, die sich im ersten Lebensjahr des Neugeborenen vorrangig der Betreuung ihres Kindes widmen, bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlage."9

 

Der Staat möchte grundsätzlich durch die Zahlung des Elterngeldes a) Menschen, die nach der Geburt eines Kindes eine Einkommenseinbuße haben, da sie auf Grund der Betreuung keiner Erwerbstätigkeit (oder dieser eingeschränkt) nachgehen können, ein Auskommen gewähren und b) sicherstellen, dass die U1- Kinderbetreuung10 hauptsächlich in der Familie bzw. zu Hause stattfindet („Schonraum Familie").

Zum Leben unter den bestehenden Verhältnissen braucht man Geld, um an die Dinge für die eigene Existenz zu gelangen. Dass die meisten Menschen nur an Geld kommen, wenn sie ihre Arbeitskraft verkaufen, ist dabei die Grundlage. Sie sind freie Lohnarbeiter_innen, frei von den Mitteln (z.B. Maschinen), die ihnen die Herstellung der Dinge ihres Bedarfs ermöglichen, und frei dazu, ihre Arbeitskraft verkaufen zu können. Durch diesen Verkauf erhalten sie einen Lohn, über den sie ihr Auskommen bewerkstelligen und welcher der Höhe nach monatlich gerade so reicht, dass sie Tag für Tag, Monat für Monat und Jahr für Jahr morgens auf der Matte stehen - gesetzt den Fall, ihr_e Arbeitgeber_in weiß sie auch gewinnbringend einzusetzen. Das Bestreiten ihrer Existenz auf dieser Grundlage stellt jedoch zunächst einen ständigen Angriff darauf dar, dass Menschen sich auch zeitlich wie materiell um Kinder sorgen können und daher auch, ob sie welche bekommen wollen. Mit Möglichkeit der Verhütung und des nicht strafrechtlich verfolgten Schwangerschaftsabbruchs ist das noch mehr eine Frage der persönlichen Entscheidung. Das Bekommen-Wollen spielt also eine noch größere Rolle als in Zeiten, in denen Kinder häufig eine schwierig zu verhindernde Begleiterscheinung von Sex zwischen sogenannten Männern und Frauen waren.

Wie geplant auch immer Kinder zustande gekommen sind, sind sie dann aber werdende freie Lohnarbeiter_innen und StaatsbürgerInnen. Da diese die Grundlage seiner Existenz und für das weitere Bestehen der kapitalistischen Produktionsweise sind, kümmert sich der Staat um die Bedingungen der Vermehrung. Dies macht er bspw., indem er Eltern mit finanziellen Leistungen wie dem Elterngeld unterstützt. Da es ihm jedoch nicht nur um neue Arbeitskräfte geht, sondern auch darum, wie diese neuen Menschen für ihre Nutzung durch Unternehmen ausgestattet sind und sie sich außerdem als seine StaatsbürgerInnen eignen sollen, ist für ihn die Frage von Interesse, wie die Erziehung der Kinder aussieht.

Die Zeiten des staatlich gestützten Familienmodells mit einem Ernährerlohn, in denen die (Ehe-)Frau zu Hause im Privaten der Gewalt ihres Mannes ausgeliefert war und für die Kindererziehung abgestellt wurde, sind vorbei. Da der Ernährerlohn auch früher schon nur dem Ideal nach für die ganze Familie ausreichte, gingen jedoch immer schon viele „Frauen“ neben der Versorgung von „Mann“ und Kind für einen Zuverdienst arbeiten. Doch schon lange reicht auch das nicht mehr, mindestens sind zwei volle Einkommen nötig - selbst bei einer Kleinfamilie mit nur einem Kind. Das Elterngeld soll nun im Gegensatz zum Erziehungsgeld widerspiegeln, dass es keine Leistung vor allem für die Erziehung des Kindes ist, sondern ein Dienst an den ansonsten arbeitenden Eltern. Doch bereits das Erziehungsgeld trug der Entwicklung Rechnung, dass bei den meisten ein Einkommen nicht mehr ausreichte und fungierte als Ausgleichsleistung für dasjenige Einkommen, welches auf Grund der frühkindlichen Betreuung fehlte oder niedriger11 ausfiel. Also trotz Namensänderung und Ende des durchgesetzten Ernährerlohn-Modells ändert sich nichts an der Sache: Das Elterngeld fungiert als Zuschuss zu den Löhnen, von denen Familien anteilig und Alleinerziehende12 hauptsächlich ihr Auskommen bestreiten können sollen. Der Vorrang der Lohnfinanzierung der Erziehungszeit bleibt damit bestehen. Dieser ist wirksam über die Verpflichtung der Eltern13 sowohl einander als auch ihrer Kinder gegenüber. Dazu dient die monatliche Geldzahlung Elterngeld vom Staat als Zuschuss. Soweit - so schlecht - so gleich.

Die grundlegenden Veränderungen, von denen sich der Gesetzgeber so viel erhofft, beziehen sich indes (1) auf die Bemessungsgrundlage, damit einhergehend auf die Höhe der Zahlung, (2) auf die Möglichkeit der Aufteilung der Zuwendung und (3) auf die Bezugsdauer:

(1) Aus der vorher einkommensunabhängigen Zahlung wird eine einkommensabhängige Zahlung. Während der Regelsatz des Erziehungsgeld 300 Euro betrug, beträgt er jetzt in der Regel 67% des vor der Geburt des Kindes erzielten Einkommens (mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro).14

(2) Während beim Erziehungsgeld lediglich eine Person anspruchsberechtigt war, ist es beim Elterngeld nun möglich, dass zwei Personen (beide Elternteile) sich den Zeitraum des Anspruchs teilen oder sie können die Monatsbeträge auch gleichzeitig bei reduziertem Betrag ausgezahlt bekommen.15. Eine Person muss bei Teilung des Anspruchs mindestens zwei Monate und höchstens zwölf Monate die beziehende Person sein.

(3) Damit verbunden wird die Regelbezugsdauer insgesamt von zwei Jahren auf zwölf bzw. 14 Monate gekürzt. Paare können 14 Monate Elterngeld beziehen, wenn sie die Bezugsdauer untereinander aufteilen. Alleinerziehende, die vor der Geburt ein Einkommen bezogen, haben generell einen Anspruch für diesen Zeitraum.

2. Über die Hoffnungen: Kinder und Arbeitskräfte

Immer wieder ist in den Medien die Rede von einem demografischen Wandel in Deutschland. Der Geburtenrückgang wird beklagt: Paare entscheiden sich immer später für Kinder, Kinderlosigkeit ist weit verbreitet und die Geburtenrate pro Frau ist mit 1,36 (Stand 2006) eine der niedrigsten der Welt. Häufig reicht es aus, dies zu erwähnen und alle scheinen zu wissen: Es ist ein Horrorszenario! Auch wenn es prinzipiell eigentlich genügend Menschen (und Maschinen) gäbe, die genügend produzieren könnten, um alle zu versorgen und immer noch genügend Menschen übrig blieben, die sich um diejenigen Menschen kümmern könnten, welche noch weitere Hilfestellung in ihrem Leben brauchen. An einem Mangel an Menschen kann es also eigentlich nicht liegen. In der öffentlichen Diskussion wird dagegen als eins der Probleme ausgemacht, dass es der deutschen Wirtschaft an Arbeitskräften fehle, vor allem an qualifizierten. Dies zeichne sich bereits jetzt ab und langfristig würde sich das Problem verschärfen, wie es ein Handbuch zum Elterngeld16 verlauten lässt.

Wenn aber dies das Problem ist, warum werden die deutschen Grenzen nicht einfach geöffnet? Genügend Menschen, die ihre Arbeitskraft in Deutschland verkaufen wollen, gibt es bekanntlich ja. Doch in der Öffnung der Grenzen sieht die deutsche Regierung nicht die Lösung für das Problem der mangelnden Arbeitskräfte. Dies verweist darauf, dass der Staat schon ein Interesse daran hat, dass es sich um deutschen oder zumindest in seinem Sinne aufgezogenen Nachwuchs handelt, der sich ihm auch verpflichtet weiß.

Also bleibt langfristig das „Problem“ des Geburtenrückgangs. Als Ursache für die niedrige Geburtenrate wird gesehen, dass ein einziges Einkommen für Familien beileibe nicht mehr ausreicht: Kinderlose Paare und kinderlose Frauen stünden besser da als Eltern und Mütter.17 Immer mehr Paare würden sich - trotz Kinderwunsch - aus materiellen und Karriere-Gründen gegen ein Kind entscheiden. Vor allem, dass Akademikerinnen häufig kinderlos bleiben, wird als Problem benannt.

Dem akuten Mangel an (qualifizierten) Arbeitskräften der Unternehmen soll durch die Wiedereingliederung von sogenannten Frauen in den Arbeitsmarkt nach der Geburt eines Kindes abgeholfen werden. Im Gesetzentwurf beklagten sich die federführenden Parteien (CDU, SPD): Noch immer seien es zu viele Mütter, die nach den ersten drei Jahren Elternzeit nicht an ihren vorherigen Arbeitsplatz zurückkehrten. Sie gingen erst wieder arbeiten, wenn das Kind viel älter sei und müssten sich dann einen neuen Job suchen. Als Ursache dafür wird ausgemacht, dass diese Mütter Schwierigkeiten hätten, sich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern, da sie eine zu lange Auszeit genommen haben und keine guten Rahmenbedingungen für die Kinderbetreuung existierten.

Just an dieser Stelle überschneidet sich das Ziel der Gleichstellung mit den anderen beiden Hoffnungen. Erstens soll über die Lohnarbeit von Frauen deren erhöhtem Armutsrisiko vorgebeugt und ihre finanzielle Unabhängigkeit gefördert werden. Dabei verringert die Kürzung der Bezugszeit auf ein Jahr die Möglichkeit einer längeren Auszeit und schubst direkt viele sogenannte Frauen schneller wieder auf den Arbeitsmarkt. Dies soll den Bedarf der Unternehmen nach Arbeitskräften stillen, steht aber in Konflikt mit dem Ziel, die Menschen auch zum Kinderkriegen zu animieren. Zweitens sollen im Sinne der Gleichstellung Frauen die gleichen Chancen in Bezug auf ihre berufliche Entwicklung haben wie Männer. Durch eine Teilung der Betreuungszeit soll sich die Auszeit von sogenannten Frauen nochmals verkürzen und somit ihr Karriereeinschnitt weniger hart ausfallen. Also mit der Möglichkeit „zur gleichberechtigten Teilhabe an Familienaufgaben und Erwerbstätigkeit“18 sollen beruflich ambitionierte Frauen wieder vermehrt Kinder bekommen und dann auch gleich den Bedarf nach (qualifizierten) Arbeitskräften stillen.

Das Elterngeld soll somit dem Phänomen begegnen, dass sich Menschen trotz Kinderwunsch aus materiellen und karrieretechnischen Gründen gegen ein Kind entscheiden oder wegen des Kindes Schwierigkeiten oder Nachteile in der beruflichen Konkurrenz haben. Gleicht das Elterngeld nun diese „Schieflagen“ besser aus als das Erziehungsgeld? Wie wirkt das Elterngeld? Ist es ein Beitrag zur Gleichstellung?

a) Über den materiellen Anreiz: Trotz allem Ja zum Kinde zu sagen

Nur von der reinen Einnahmeseite her betrachtet bedeutet das Elterngeld seiner Höhe nach für den einzelnen Menschen, welcher vor der Geburt des Kindes Arbeistlosengeld II/ Sozialhilfe bezog, dass ihm das Elterngeld komplett als Einkommen angerechnet wird und sich somit das Arbeitslosengeld bzw. die Sozialhilfe stark verringert. Für Niedrigverdienende bedeutet es, den Mindestbetrag von 300 Euro oder etwas mehr zu erhalten; während es für etwas Besserverdienende bedeutet, in der Zeit des Ausfalls unter dem Aspekt des zur Verfügung stehenden Geldes näher an den finanziellen Stand vor der Geburt des Kindes heranzukommen – manche kommen nahe heran, andere kaum. Für richtig Gutverdienende kann es den Wegfall des Erwerbseinkommens nicht ausgleichen. Im Vergleich zum Erziehungsgeld ändert sich für Niedrig-Verdienende der Höhe nach also kaum etwas bis nichts, für vormals ALG II/Sozialhilfe-Bezieher_innen bedeutet es ein klares Weniger. Lediglich Besserverdienende mit einem durchschnittlichen Monatseinkommen von ca. 3.800 bis 20.800 Euro erhalten nun überhaupt erst Geld, wobei im Verhältnis zu ihrem vorherigen monatlichen Einkommen 1.800 Euro nicht viel darstellt. Während die neuen Konditionen im Vergleich zum Erziehungsgeld als ein klarer Kinder-Abreiz für Bezieher_innen von ALG II/Sozialhilfe wirken, taugen sie allemal als kleiner finanzieller Anreiz für vor der Geburt des Kindes Besserverdienende.

Also federt das Elterngeld auf der Einnahmeseite für Angehörige höherer Lohngruppen den Einkommenseinbruch im Vergleich zur Situation vor der Geburt etwas ab. Der Lohn, den man bereits vor der Geburt des Kindes bezieht, reicht meistens mindestens gerade so für die eigene Reproduktion und gewöhnlich müssen sich die Menschen in ihrem Lebensstandard nach ihm richten. Ein Kind bedeutet jedoch nicht nur die eingeschränkte oder ganz ausbleibende Möglichkeit, die eigene Arbeitskraft zu verkaufen und somit einen Einkommensausfall. Es erhöht auch die Anzahl der notwendigen Dinge des Bedarfs rapide - an die man in dieser Gesellschaft nur vermittelt über Geld kommt. Also steht einem sehr viel weniger Geld im Vergleich zu vorher zur Verfügung. Das bedeutet entweder ein Einbüßen des vorherigen Standards oder es stellt sich die grundsätzliche Frage, ob es überhaupt möglich ist, für die eigene Reproduktion und die des Kindes zu sorgen. Das heißt, es ist nichts von der Bedeutung genommen, die ein zweites (Erwerbs-)Einkommen für die finanzielle Lage in diesem Zeitraum spielt. Dies bereitet somit die materielle Grundlage auf welcher die Entscheidung bei Paaren oder gemeinsam Erziehenden getroffen wird, auf wessen Einkommen anteilig verzichtet wird (und ob die 30 Stunden arbeiten neben Elterngeldbezug 'genutzt' werden oder nicht).

Dieses fehlende zweite Einkommen stellt nach wie vor einen Teil der besonderen Härte für Alleinerziehende dar.19 Das macht sich nochmal stärker geltend für Unverheiratete als für Geschiedene und wird durch das Elterngeld nicht ansatzweise gemildert. Und - wer hätte es geahnt: Die Person, welche als Alleinerziehende und Unterhaltsberechtigte auftritt, ist fast immer eine „Frau“. Denn noch immer sind sogenannte Frauen den herrschenden gesellschaftlichen Konventionen nach diejenigen, die sich selbst eher in der Rolle sehen und von anderen in dieser gesehen werden, sich um das Kind zu kümmern.20 Häufig geht damit einher, dass die sogenannten Frauen entweder zeitweilig nicht arbeiten und/oder zumindest Abstriche in Bezug auf ihr berufliches Vorankommen machen und somit zugleich Alleinerziehende und Unterhaltsberechtigte sind. Also ist und bleibt die beste Absicherung für die Person bzw. für die sogenannte Frau, die das Kind aufzieht, die „Familie“ und das am besten im Stand der Ehe.

Zweitens bleibt bei der Entscheidung von Paaren, wer das Elterngeld bezieht, weiterhin die Höhe der beiden Verdienste vor der Geburt als oft Ausschlag gebendes Kriterium bestehen. Es rechnet sich einfach, auf das niedrigere Einkommen anteilig zu verzichten. Da sogenannte Frauen zumeist weniger verdienen, ist gegeben, dass es sich anbietet, wenn sie das Elterngeld beziehen. Die Reproduktion der bestehenden geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung durch die Inanspruchnahme des Elterngeldes durch diejenige mit dem geringeren Einkommen ist demnach für viele am attraktivsten - außer in den Fällen, in denen sie das einzige, ein gleich hohes wie oder höheres Einkommen als ihr Partner bezieht.

b) Über die Kürzung und Teilung der Bezugsdauer: „arbeitende Mütter“ und „aktive Väter“

Der akute Bedarf nach (qualifizierten) Arbeitskräften soll durch die Wiedereingliederung von sogenannten Frauen in den Arbeitsmarkt nach der Geburt gedeckt werden. Das heißt, auf der Grundlage, dass ein Einkommen mit Kind häufig nicht ausreicht, möchte der Staat diesen Bedarf stillen und die finanzielle Notlage von Alleinerziehenden und in Familien 'lösen'. Mit der zeitlichen Kürzung der Unterstützung soll den sogenannten Frauen also Beine gemacht werden.

Kürzung - Mütter auf den Arbeitsmarkt

Erstmal wirkt die Kürzung der Bezugsdauer direkt: Nur noch zwölf oder 14 Monate ist die Grundlage für eine komplette (oder teilweise) Freistellung von der Lohnarbeit. Die Menschen beziehen nur noch ein Jahr staatliche Leistungen und fehlen nur noch ein Jahr als Arbeitskräfte. Somit sind Bezieher_innen von Elterngeld erstmal der Tendenz nach insgesamt ein Jahr weniger dem möglichen Zugriff durch die Unternehmen entzogen. Dies wird - wie ausgeführt - in erhöhtem Maße solche „Frauen“ betreffen, die vor der Geburt wenig verdienen und entweder nicht durch ein weiteres Einkommen unterstützt werden oder, falls vorhanden, dieses nicht ausreicht, um sie und ein Kind zu versorgen. Das Elterngeld bietet ihnen somit nur noch grundsätzlich ein Jahr die Möglichkeit der Freistellung von Lohnarbeit. Dies bedeutet entweder neben der Ü1-Halbtagskindbetreuung zusätzlich eine Teilzeitarbeit anzunehmen oder bei einer verstärkten finanziellen Angewiesenheit auf die arbeitende Person noch weniger Geld zur Verfügung zu haben.

Diese Mütter müssen also weiterhin mit Kind und nun einem – noch verstärkten – Mangel wirtschaften. Dies bringt sie i.d.R. tatsächlich und ein Jahr schneller dazu, wieder auf Arbeitssuche zu gehen. Dabei ist erstens der Druck stärker, irgendeine Arbeit unter welchen Konditionen auch immer anzunehmen. Zweitens hängt ihre finanzielle Lage immer ab von der gewinnbringenden Einsetzbarkeit ihrer Arbeitskraft durch ein Unternehmen: ob sie überhaupt eingesetzt wird und wenn ja, unter welchen Konditionen.21 Also sehen Eltern - insbesondere Frauen - nichts vom Ende des Armutsrisikos und von der angeblichen Förderung ihrer finanziellen „Unabhängigkeit“ vom anderen Elternteil.

Diese sogenannten Frauen, welche bereits vor der Geburt wenig verdienten und das Einkommen des Partners nicht ausreichte, sind i.d.R. auch nach zwei- bis dreijähriger Auszeit sowieso wieder arbeiten gegangen - ob sie wollten oder nicht: Kein Anreiz zur Wiedereingliederung von Nöten! Sie stellen nun mit Kind die Masse an leicht austauschbaren Voll- und häufiger noch Teilzeitarbeitskräften, die niedrig entlohnt werden und sich neben ihrer Arbeit noch um Kinder und Haushalt kümmern müssen.

Einige, bei denen das andere Einkommen für alle Beteiligten gerade so ausreichen muss, hatten und haben keine weiteren Chancen und/oder Ambitionen in ihrem Leben, auf ihre berufliche Entwicklung zu setzen und streben diese vor allem nach der Geburt eines Kindes auch nicht mehr an. Bei diesen wirkt die direkte Kürzung der Bezugszeit nur bedingt - insofern, dass es sie nicht unbedingt schneller auf den Arbeitsmarkt wirft. Während dies in der Ehe über die finanzielle Verwiesenheit aufeinander funktioniert, ist es bei geschiedenen und unverheirateten Alleinerziehenden nahezu unmöglich. Denn deren Betreuungs- und im Falle der Scheidung auch späterer Unterhaltsanspruch steht insofern zur Disposition, dass sie nachweisen müssen, keine Arbeit annehmen zu können. Unter diesen Bedingungen wird einerseits die Ehe zum äußerst sicheren Hafen der finanziellen Abhängigkeit vom Anderen: Innerhalb einer Ehe ist es okay, wenn die Frau nicht arbeitet und sich in das „Private“ zurückzieht. Die Trennung jedoch kann sie direkt in die Doppelbelastung bringen.

Bleiben jene sogenannten Frauen übrig, die in ihrem Leben auf berufliches Vorankommen setzen wollen und dafür gute Voraussetzungen sehen. Durch die Geburt eines Kindes müssen sie häufig ihre berufliche Entwicklung und Tätigkeit dann doch irgendwie 'zwangsläufig' einschränken, da bisher sie es in der Realität sind - und nicht der Partner -, die eine lange Auszeit nehmen. Kinderbetreuung ist zu selten eine Alternative: Es existieren weiterhin keine guten Rahmenbedingungen. Letzteres ist der Politik auch aufgefallen und soll nun bspw. durch einen Ausbau von Kindertagesstätten behoben werden. Beim Thema Geschlechterdifferenz der Elternzeit setzt der Gesetzgeber mit dem Elterngeld an: Die Teilung der Bezugsdauer zwischen den Elternteilen soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern.

Teilung - Kinder als “Karrierebremse“ und vice versa

Aber was macht denn die Vereinbarkeit so schwierig? Und was hat es mit dem Nachteil bei den beruflichen Bestrebungen auf sich? Warum haben die Menschen nach einer Auszeit Schwierigkeiten, wieder an ihren vorherigen Arbeitsplatz zurückzukehren? Und ändert daran das Elterngeld grundsätzlich etwas? Oder wird dieser Nachteil zumindest im Sinne der Chancengleichheit besser zwischen sogenannten Männern und Frauen verteilt?

Ein Kind stellt unter gegebenen Verhältnissen nicht nur einen zusätzlichen finanziellen Aufwand dar, sondern nimmt auch Zeit, Aufmerksamkeit und Kraft in Anspruch. Dies ist ja erstmal für sich genommen überhaupt kein Nachteil. Es wird jedoch zu einem Nachteil, wenn eigentlich von den Menschen verlangt wird, gerade diese Zeit, Aufmerksamkeit und Energie ihrer Arbeit zu widmen. Im Arbeitsvertrag wird geregelt, dass der Mensch seine Arbeitskraft für eine bestimmte Zeit verkauft, die somit zur Verfügung des anderen Vertragspartners steht, für den es gerade auf die Verausgabung dieser Arbeitskraft ankommt. Also ist der Standpunkt, auf den sich der Vertragspartner, sprich ein Unternehmen bzw. Auftraggeber_in, stellt, dass erstens ihm diese für den Zeitraum auch voll zur Verfügung zu stehen hat. Zweitens ist die Grundlage dafür geschaffen, genau diese Zeit in Form von Überstunden auszuweiten. Kinder aber müssen betreut werden, und selbst wenn die Betreuung prinzipiell außerhäuslich stattfindet, müssen doch zum Teil zu Hause gepflegt werden, wenn sie bspw. krank werden. Da sie dann auch Raum und Kopf nach der Arbeit einnehmen, stellen Kinder einen Abzug an dem da, was der (Lohn-)Arbeit gewidmet werden könnte. Ein weiterer Abtrag sind nächtliche Wachstunden sprich Schlafmangel. Das beeinflusst die Konzentration und somit die Arbeitsleistung mindestens an diesem Tag negativ. So wird ein „Kind haben“ zu einem Nachteil in der Konkurrenz um Arbeitsplätze mit anderen, weil Eltern bzw. ein Elternteil tatsächlich deswegen weniger verfügbar sind und berufliche Einschnitte in Kauf nehmen müssen. Außerdem ist auf Seiten der Arbeitgeber das Urteil weit verbreitet, dass arbeitende Eltern bzw. -teile sich weniger ihrer Arbeit und dem Erfolg des Unternehmens verpflichtet fühlen.

Im Rahmen der Diskussion um Familienfreundlichkeit gibt es zunehmend ein Lob von staatlicher Seite für Unternehmen, die selbst Kinderbetreuung organisieren, etwa in Form eines Betriebskindergartens. Das scheint ein Mittel gegen die „Karrierebremse Kind“ zu sein, weil sich der Arbeitgeber um die Betreuung kümmern lässt. Für das Unternehmen sind das nicht nur Kosten. Denn diese Maßnahme hilft auch, Ausfallzeiten der eigenen Arbeitskraft zu reduzieren, die das Unternehmen anderweitig ausgleichen müsste. Aber auch für die Person als Arbeitskraft ist die Auszeit oft von Nachteil: Sie muss sich wieder neu einarbeiten, ist vielleicht nicht mehr auf dem aktuellen wissenschaftlichen, technischen, gesetzlichen oder organisatorischen Stand und hat möglicherweise Erfahrung und damit einhergehende Aufstiegschancen eingebüßt. Außerdem ist sie zwar Stress gewohnt, welche die Kinderbetreuung mit sich bringt, aber das ist in der Regel eine andere Art als der Arbeitsstress. Dadurch wird es schwierig, den Anforderungen ihres Arbeitsplatzes zu entsprechen, der ja eingerichtet ist wie vorher: mit der gleichen (oder sogar verstärkten) Intensität und Extensität. Und drittens gerinnt diese Dequalifikation - gemessen am Maßstab der geforderten Leistung - wiederum zu einem Nachteil des Unternehmens, der diese Person wieder einstellen muss. (Was einen zeitweiligen Kündigungsschutz mit sich bringt). Dies bietet dann wiederum die Grundlage für das negative Urteil, welches viele Unternehmensführungen bzw. Personalmanager über bestimmte Personen vorab fällen, bei denen unterstellt wird: Sie könnten „Kinder haben“ und eine „Auszeit“ nehmen. Das spiegelt sich auch darin wider, welche Aufstiegschancen sogenannten Frauen geboten werden und wie Unternehmen sonst mit ihnen verfahren.

Die politischen Entscheidungsträger_innen wiederum wollen zwar diesen Effekt nicht, aber noch weniger wollen sie grundlegend etwas ändern an den bestehenden Beziehungen zwischen Produktions- und Reproduktionssphäre, an der Konkurrenz und an dem Maßstab, den die Arbeitgeber_innen bzw. Unternehmen in Bezug auf Leistungsfähigkeit, Verfügbarkeit und Verpflichtung anlegen.22 Somit ändert sich auch nichts an den „Schieflagen“ bzw. den Gründen, welche die Frage der Vereinbarkeit überhaupt aufmacht und diese dann auch so schwierig gestaltet. Aber über die Aufteilung der zusätzlichen Lasten und Nachteile zwischen sogenannten Frauen und Männern, die unter bestehenden Bedingungen „Kinderbetreuung“ bedeuten, soll verhindert werden, dass zugunsten der Karriere auf ein Kind und zugunsten des Kindes auf die Karriere (qualifizierte Arbeitskraft) verzichtet wird. Und, dass den Verzicht allein die sogenannten Frauen leisten.

Die Teilung der Auszeit ist schmackhafter gemacht, da die Gesamtbezugszeit des Elterngeldes von zwölf auf 14 Monate erhöht wird – wenn sie von beiden Partner_innen in Anspruch genommen wird. Insgesamt ist vorweg genommen, dass dies nicht als Anreiz für Alleinerziehende wirken kann. Die Möglichkeit der Teilung des Elterngeldes für Paare und gemeinsam Erziehende kommt vor allem (weil man sich auch gegen „ökonomische Vernunft“ für eine Aufteilung entscheiden kann) bei jenen ins Spiel, die a) es sich leisten können eine materielle Einbuße in Kauf zu nehmen oder b) beide gleich viel verdienen.

Ausgehend vom puren Maßstab „Nützlichkeit“ im Sinne des Unternehmens macht es jedoch nur einen kleinen Unterschied, wie sich die Auszeit der Dauer nach gestaltet. Denn prinzipiell bleibt die Auszeit (und spätere eingeschränkte Verfügbarkeit) ja gegeben - mit ihren Nachteilen für das Unternehmen und einhergehenden Folgen für dann beide Elternteile.23 Die stärkere politische Förderung einer Aufteilung dieser Auszeit kann also nur sehr bedingt dem entgegenwirken, dass selbst eine kurze Auszeit zu nehmen wenig attraktiv erscheint.

Die Entscheidung hängt dabei auch von der prinzipiellen Bereitschaft ab, die klassischen Vorstellungen über „Frau als Mutter“ und „Mann (als Vater)“ nicht nur in Frage zu stellen, sondern auch selber eine andere Rollenverteilung zu leben. Väter konnten sich in der Regel früher sicher sein, dass nicht sie es waren, die auf ihre berufliche Tätigkeit und ihr Vorankommen zugunsten des Kindes verzichten mussten. Nun mit der Teilung der Bezugsdauer ist denjenigen Vätern, bei denen es sich der Paarhaushalt leisten kann und welche den Willen zeigen, sich auch um das Kind zu kümmern, die Möglichkeit gegeben, dafür nicht eine zu lange berufliche Auszeit nehmen zu müssen. Das Bild des „aktiven Vaters" berücksichtigt, gestaltet sich der grundsätzliche, gesellschaftlich verbreitete Standpunkt für den „Mann“ also als solcher: Er kann neben seiner beruflichen Tätigkeit aktiver Vater sein. Seine Positionierung als derjenige, der auf jeden Fall arbeiten geht, bleibt bestehen. Das neue Bild des „aktiven Vaters“ baut also auf der klassischen Vorstellung auf. Genauso das Bild der „arbeitenden Mutter“: Bei ihr hingegen ist es gesellschaftlich selbstverständlich, dass sie für die Kinderbetreuung verantwortlich ist. Der grundsätzliche Standpunkt gestaltet sich dementsprechend für die „Frau“ wie folgt: Sie muss sich neben ihrer beruflichen Tätigkeit um das Kind kümmern und hat durch das Elterngeld die Möglichkeit, den Vater bei der Kinderbetreuung auch in die Pflicht zu nehmen. Sie kann bei einer Teilung der Bezugsdauer nun trotz der Kinderbetreuung ihren beruflichen Einschnitt nicht zu hart gestalten und ihre Auszeit verkürzen.

Das Elterngeld bietet also vor allem jenen eher gut verdienenden oder/und beruflich-ambitionierten Frauen (bzw. solchen, die als einzige oder gleich viel wie ihre Partner verdienen) die Möglichkeit, sich ggf. nicht komplett von ihrem Anspruch an sich selbst, dass vor allem sie als Mutter es ist, die sich in erster Linie um das Kind kümmern muss, komplett zu lösen und dennoch ihren beruflichen Einschnitt nicht zu hart zu gestalten. Das Aufteilen der Härten der individuellen und generationellen Reproduktion scheint also für bestimmte sogenannte Frauen am Horizont aufzublitzen - aber immer nur gesetzt den Fall, sie haben einen Mann, der auch aktiver Vater sein will. Dazu ist durch den Einfluss der Lohnhöhe auf die Entscheidung gegeben, dass sie sich in der Konkurrenz bewähren bzw. bewährt haben müssen oder zumindest in dieser besser als ihr Partner dastehen. Konkurrenz bedeutet notwendigerweise Gewinner_innen und Verlierer_innen. Letztere haben eindeutig schlechtere Karten in der Hand in Bezug auf die Teilung der Kinderbetreuung - was wiederum für die meisten „Frauen“ bedeutet, dass sich nichts an ihrer klassischen Doppelbelastung verändert.

Und unter Berücksichtigung des Bildes der zwar „neuen“, aber dennoch „Mutter“ ist es nicht verwunderlich, dass es zu 84% Frauen sind, welche bei einer Teilung der Bezugszeit24 länger Elterngeld beziehen, 91% dies in den ersten Lebensmonaten des Kindes machen,25 während sogenannte Männer im Falle einer Teilung zu 70% zwei, und zu 20% drei bis neun Monate lang Elterngeld beziehen.26 Und die sogenannte Frau eher diejenige ist, die sich im Falle einer Krankheit des Kindes um dieses kümmert.

Ob diese Frauen nun den Bedarf nach qualifizierten Arbeitskräften der Unternehmen stillen, bleibt offen. Jedoch wird die Politik, welche mit und auf Grundlage gleicher Behandlung kalkuliert, ihrer Ziele schon mal in zwei Sachen gerecht und etwas weiteres passiert - ob gewollt oder nicht - nebenbei:

(1) Die Form "Familie" bei Geburt eines Kindes bleibt für die meisten Menschen finanziell und in Bezug auf ihren Job am attraktivsten.

(2) Das Elterngeld bietet wenn überhaupt einen kleinen materiellen Anreiz für solche Menschen, die sich in der Konkurrenz um Arbeitsstellen eher als Gewinner_innen herausgestellt haben und bei denen Vollzeitlohnarbeit tendenziell gegeben ist. Hingegen wird der Vermehrung von denjenigen, die in der Konkurrenz den Kürzeren gezogen haben, Einhalt geboten.27 Dies geschieht schlicht durch den materiellen Abreiz für Niedrigverdiener_innen, Nachkommen in die Welt zu setzen. Damit tritt der Staat mit dem Maßstab an sie heran, sich als im Sinne des Kapitals nützlich zu erweisen und sich darin in seinem Sinne zu bewähren28. Daran gemessen fällt die Politik dann das falsche Urteil, dass - falls sie scheitern - es von ihnen persönlich abhänge. Dies macht der Staat dann zum ausschlaggebenden Punkt, ob diese Menschen in ihrem Kinderwunsch unterstützt werden sollen oder eben nicht. Da Kinder von ALGII / Sozialhilfe-Bezieher_innen tendenziell als „verwahrlost“ und für die Zwecke des Staates als „unbrauchbar“ gelten, wird bei ihnen - trotz des Wunsches nach mehr Deutschen - auf die Bremse gedrückt. Wohingegen gerade andere für diesen nationalen Auftrag eingespannt werden: „Akademikerinnen“ bzw. Besserverdienende sieht die deutsche Regierung anscheinend als die besten an, um eine Kindererziehung zu gewährleisten, die ihrem Wunsch nach qualifizierten Arbeitskräften nachkommt.

Akademiker_innen-Kinder oder/und Kinder von begüterten Familien haben nicht nur bessere Ausgangsbedingungen, weil sie gleich eine Menge Konkurrenzstoff wie (Aus-)Bildung von zu Hause in gewissem Maße schon angeboten bekommen. Auch kann einiges mit Geld ausgeglichen werden (beispielsweise Nachhilfe, besondere Schulen etc.), was für Kinder aus armen Familien einfach nicht drin ist. Insofern liegt der Staat auch bei bestehender Gleichheit gar nicht falsch, wenn er davon ausgeht, dass gutsituierte Eltern eher qualifizierte Arbeitskräfte hervorbringen.

(3) Dass als Resultat der erstmalige Erziehungsauftrag dann vor allem von Frauen ausgeführt wird, ist durch den Einfluss der Höhe des vorherigen Lohns, dem nach wie vor existierenden Karriere-Einschnitt, den ein Kind darstellt, und bei gegebenen gesellschaftlichen Konventionen abzusehen.

3. Über (Chancen-)Gleichheit und Freiheit, den persönlichen Präferenzen nachzugehen

Die Förderung von Chancengleichheit heißt, die Menschen unter gleichen Voraussetzungen loslaufen zu lassen und zu schauen, wie sie sich in der Gesellschaft der rechtlichen Gleichheit und Konkurrenz so machen. In dieser werden sie am gleichen Maßstab gemessen, wobei notwendigerweise Unterschiede - Gewinner_innen und Verlierer_innen - herauskommen. Notwendigerweise, weil alle Menschen verschieden sind und tendenziell die/der_jenige, die_der für eine bestimmte Aufgabe die besseren Voraussetzungen mitbringt, gewinnt. Wer dann bei welcher Aufgabe gewinnt oder verliert, hängt nicht von ihnen persönlich ab: Weder jede noch jeder ist ihres oder seines eigenen Glückes Schmied - Erfolg oder Misserfolg hängt von zahlreichen Bedingungen ab, auf die sie keinen oder nur bedingt Einfluss haben. Für die materielle Reproduktion ist das Bedürfnis der Unternehmen nach passender Arbeitskraft entscheidend. Wenn mensch da nicht drunter fällt, hat mensch einfach Pech gehabt.

Unter den Bedingungen kapitalistischer Produktionsweise sind in dieser Gesellschaft fernab ihrer Individualität die Menschen alle rechtlich frei und gleich. Das heißt, die Menschen sind alle gleichermaßen frei, ihre Arbeitskraft verkaufen zu können – es materiell aber zu müssen. Der Angriff auf die Bedingungen des Lebens ohne und eben verstärkt mit Kind bleibt bestehen. Dies stellt eine besondere Härte für diejenigen dar, die entweder finanziell angewiesen sind auf einen anderen Menschen (und dessen Erwerbstätigkeit) oder wegen des Kindes Abstriche machen, was ihre berufliche Entwicklung angeht. Später heißt letzteres, häufig eine Doppelbelastung: sich vor, neben und nach der Arbeit um die Kinderbetreuung und damit einhergehende Hausarbeit zu kümmern.

Schlimm genug - aber leistet das Elterngeld nun einen Beitrag zur Chancengleichheit und Gleichstellung von sogenannten Männern und Frauen? Erstens müsste das bedeuten, dass „Kind haben“ für Frauen nicht mehr einen größeren Nachteil in der Konkurrenz um Arbeitsplätze bedeuten würde als für Männer. Und zweitens müssten sich demnach Männer im gleichen Maße wie Frauen für das (gemeinsame) Kind verantwortlich zeigen und - eine Paarbeziehung unterstellt - genauso selbstverständlich die Reproduktionstätigkeiten (mit-)übernehmen.

Die rechtliche Gleichheit trifft auf bestimmte Menschen, die von sich aus einzigartig sind und sich frei mit Wille und Bewusstsein auf ihre Umgebung beziehen. Sie werden jedoch in eine Gesellschaft hineingeboren und erst in dieser sozialisiert, die bereits nach bestimmten Prinzipien geregelt ist und funktioniert. Das heißt, dass sie sich in ihrem Selbstverständnis auf gesellschaftliche Sortierungen und Normen gründen (beim Übertreten dieser möglicherweise Sanktionen erfahren), sich diese aneignen bzw. sich in diesem Sinne zu zurichten: „Mann“ und „Frau“ sein - mit allem, was so „wesensmäßig“ dazugehören soll. Dazu gehört bspw., dass „Frauen“ wegen ihrer zugeschriebenen Eigenschaften (Selbstzurücknahme, Fürsorge etc.) eher für die Erziehung eines Kindes geeignet seien. Und spätestens bei der Geburt eines Kindes sehen sich auch „emanzipierte“ sogenannte Frauen mit dem Bild der „Mutterschaft“ konfrontiert. Denn bei aller Flexibilisierung der Rollenbilder und neuer identitärer Offenheit gründet sich dies häufig auf die Vorstellung, es bestehe eine besonders enge Bindung zwischen „Mutter“ und „Kind“.29 Das Neue dabei ist, das heute als weitverbreitete, aber auch immer wieder aus bestimmten Ecken kritisierte Losung gilt: „Gute Mütter arbeiten.“ Dies ändert jedoch nichts Grundlegendes an der Vorstellung der besonders engen Bindung, sondern füllt sie nur mit anderen Anforderungen – nämlich die notwendige Fürsorge in der Kindererziehung zeigen und in der Konkurrenz bestehen.

Mit Bezugnahme des Elterngeldes müssen Paare bei Geburt eines Kindes kalkulieren, auf welches Einkommen anteilig verzichtet werden kann. Da es sogenannte Frauen sind, die im Schnitt weniger verdienen, bietet es sich dann auch noch ökonomisch an, dass auf ihr Einkommen verzichtet wird. Auch bleibt der gleiche Maßstab des Kapitals in Bezug auf Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit nach wie vor bestehen. Also ist durch die Verkürzung der Auszeit kaum etwas von den Nachteilen in der Konkurrenz genommen, die eine Auszeit generell bzw. ein Kind mit sich bringen. Bei einer gemeinschaftlichen Planung kann es also als sinnvoller erachtet werden, wenigstens eine Karriere richtig zu befördern, als zwei nur so halb. Außerdem ist dadurch nach wie vor nicht attraktiv für sogenannte Männer, das Kind zu betreuen und Einschnitte in Bezug auf ihre berufliche Entwicklung in Kauf zu nehmen. Da also das Elterngeld mit seinen geschlechtsneutralen Formulierungen an alle den gleichen Maßstab anlegt, festigt es eher die geschlechtsspezifische „Arbeitsteilung“, als dass es sie aufhebt.


 

1Als Voraussetzung gilt dafür entweder „Mann“ oder „Frau“ sein zu müssen. Zu der Festlegung auf eine dieser beiden Geschlechter nach der Geburt sind die Eltern bzw. ein Elternteil durch die Eintragung in die Geburtsurkunde und das Personenstandsregister verpflichtet: Es gibt nur Staatsbürger und Staatsbürgerinnen.

2Frauen sind wie Männer freie und gleiche Rechtssubjekte. Die einzigen Gesetze, die nicht geschlechtsneutral formuliert sind und nicht für beide Geschlechter gelten, sind das Abtreibungsrecht, das Mutterschutzgesetz, das Sorgerecht und das Unterhaltsrecht über den Teil zur Abstammung (Mutterschaft/Vaterschaft).

3Das Leitprinzip Geschlechtergerechtigkeit verpflichtet die politischen Akteure, bei allen Vorhaben die unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse von Frauen und Männern zu analysieren und ihre Entscheidungen so zu gestalten, dass sie zur Förderung einer tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter beitragen.“ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über Gendermainstreaming)

4Reproduktion soll hier die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung von der Ware Arbeitskraft und bestehender Verhältnisse bezeichnen. Dazu gehören Tätigkeiten wie Putzen, Pflege und Kindererziehung. In aktuellen Debatten wird häufig der Begriff Caresektor verwendet.

5Dieser Text bezieht sich, insofern hier von Paaren die Rede ist, vornehmlich auf heterosexuelle Beziehungen, da es um den Nachweis geht, warum in diesen von keinem Ende der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung zwischen sogenannten Frauen und Männern die Rede sein kann. Das heißt nicht, dass sämtliche Sachverhalte, die hier dargelegt werden nicht auch für Menschen in homosexuellen Paarbeziehungen oder solchen, die sich einer Einteilung in homo-hetero entziehen, gelten. Mit und ohne Paarbeziehung sind Menschen mit dem spezifischen Problem konfrontiert, was es in dieser Gesellschaft bedeutet, an die notwendigen Dinge des Bedarfs zu kommen und sich zu reproduzieren: Hausarbeit und Erwerbstätigkeit unter einen Hut zu bringen. Das heißt, sie stehen vor der Frage, auf welche Art und Weise dies (gemeinsam) zu organisieren ist.

6Die Erklärung, dann muss ja doch was essentiell mit „Geschlecht“ verbunden sein, wie sie so einige vertreten, weist erstmal das Problem auf, dass der Mensch in seiner sozialen Verfasstheit ein Produkt der Gesellschaft ist. Er weist nichts an sich wesensmäßig auf, außer dass er sich reflexiv und mit Willen auf Natur und Menschen beziehen kann. Und auch aus dem meist als der letzte unwiderlegbare harte Fakt vorgetragenen biologischen Unterschied, dass einige Menschen die Fähigkeit haben Kinder zu gebären, andere eben nicht, folgt nichts weiter: Nichts darüber welche Bedeutung dies hat, wie die Bedingungen der Geburt aussehen, wer für den Säugling verantwortlich ist, was die Menschen sonst noch für Eigenschaften haben, geschweige denn, dass dies dann „Mann“ und „Frau“ sind. In dieser Sortierung fallen nicht nur solche auf, die obwohl „Frau“ nicht gebärfähig sind (bspw. Kinder, ältere Frauen) oder die Gebärfähigkeit nicht benützen wollen, sondern auch die nicht wenigen Menschen, die in diese Kategorien hineingedrängt werden und/oder dem per Skalpell praktische Wirksamkeit verliehen wird, wenn ihnen bei Geburt keines der beiden Geschlechter eindeutig zugeordnet werden kann. Die Bedeutung, Interpretationen und Folgen von Naturgegebenheiten sind immer Produkt von Menschen und somit gesellschaftlich. Es kann also nichts als Erklärung in das Geschlecht selber hineinverlagert werden.

7Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes, BT-Drucks. 16/1889 (2006), S.18.

8Gesetzentwurf, BT-Drucks. 16/1889 (2006), S.15.

9BMFSFJ (Hg.): Dossier. Elterngeld als Teil nachhaltiger Familienpolitik, August 2008, S.7.

10Die Betreuung von Kindern im ersten Lebensjahr.

11Durch eine spätere Reform des Erziehungsgeldes war es möglich neben dem Bezug 30 Stunden pro Woche zu arbeiten. Diese Regelung verändert sich nicht.

12Bei Alleinerziehenden ist das Elterngeld als Zuschuss zum Unterhaltsanspruch des Kindes und dem der „Betreuung“ konzipiert.

13Diese Verpflichtung ist bei (ehemaligen) Eheleuten übrigens stärker.

14Es sind ca. 67%. Konkret ist die Regelung etwas komplizierter – im Einzelnen: Ab einem Bruttoerwerbseinkommen von 2.769 Euro monatlich (Grundlage ist der Durchschnitt der Einkommen der vorangegangenen zwölf Monate) erhält man feste 1.800 Euro Elterngeld. Mehr gibt es auch für Besserverdiener_innen nicht. Verdient man zwischen 1.200 und diesem Höchstbetrag, liegt die Rate bei 65-67%. Ist das Einkommen hingegen geringer als 1.000 Euro, steigt der Anteil auf 100% bis der Mindestbetrag von 300 Euro erreicht ist. Erhält man Arbeitslosengeld II /Sozialhilfe, soll dieses mit dem Elterngeld verrechnet werden (zum Zeitpunkt des Verfassens Anfang Mai 2012 noch nicht entschieden). Während der Anspruch auf Erziehungsgeld ab einer Höhe des Jahres-(Brutto)Einkommen von 60.000 / 46.000 Euro (Paare/ Alleinerziehende) verfiel, erhalten nun nur noch diejenigen kein Geld mehr, die mehr als 500.000 / 250.000 Euro verdienen.

15Das heißt, wenn beide Eltern zum Beispiel in den ersten sieben Monaten Elterngeld gleichzeitig beziehen, sind die Beträge für 14 Monate verbraucht.

16Siehe BMFSFJ (Hg.): Das neue Elterngeld. Umsetzung in der betrieblichen Praxis, August 2008, S.4-7.

17Vgl. Gesetzentwurf, BT-Drucks. 16/1889 (2006), S.1.

18Gesetzentwurf, BT-Drucks. 16/1889 (2006), S.18.

19Zwar haben besserverdienende Alleinerziehende mit dem Elterngeld einen geringen materiellen Vorteil gegenüber der gleichen Situation mit Erziehungsgeld. Mit der Bedeutung des zweiten Erwerbseinkommens für die finanzielle Lage geht jedoch einher, dass es für Alleinerziehende, die es sowieso bereits häufig schwieriger als Paare haben (und sei es nur über die alleinige Verantwortung für das Kind), über die Abhängigkeit von ihrem Unterhaltsanspruch gegen den anderen Elternteil eine zusätzliche Härte erhalten. Denn es ist eher die Regel als die Ausnahme, dass es eine Schwierigkeit für die unterhaltsberechtigte Person darstellt, den Unterhalt in vollem Umfang auch wirklich zu bekommen. Da die Person, welche den Unterhalt zahlen muss, des öfteren kein sonderliches Interesse daran zeigt, diesen zu entrichten, muss dieser nicht selten eingeklagt werden oder wird bspw. zurückgestellt, um die zwischenmenschliche Beziehung nicht zu belasten. Diese Schwierigkeit hat noch ein größeres Ausmaß erhalten: Spätestens seit der Reform des Unterhaltsrechts 2009 steht der Unterhaltsanspruch selber in vielen Situationen zur Disposition. Seitdem muss nämlich die unterhaltsberechtigte Person nachweisen, warum sie nicht selber (wenigstens eingeschränkt) erwerbstätig sein kann. Dies kann in der Regel darauf reduziert werden, dass sie unter Druck gesetzt werden kann den Nachweis zu erbringen, warum sie ihr Kind nicht in staatliche oder private Kindertageseinrichtungen geben und dann auch arbeiten gehen kann.

20Diese Aufgabe gehört zu den gesetzlichen Rechten und Pflichten der Elternschaft insgesamt. Dabei ist jedoch die Frage der Abstammung gesetzlich eindeutig über die Mutterschaft geregelt, während die der Vaterschaft eher zur Disposition steht.

21Die Bezahlung hängt auch noch von anderen Faktoren ab, wie beispielsweise von der Ausbildung im Verhältnis zur Nachfrage, auf die hier jedoch nicht näher eingegangen werden kann.

22Auch wenn momentan vom Gesetzgeber versucht wird, Unternehmen Familienfreundlichkeit schmackhaft zu machen - der Maßstab, dass dies auch für sie in irgendeiner Weise nützlich sein muss, bleibt.

23Nach der Auszeit stellt sich dann wiederum in Bezug auf die nachteiligen Folgen der eingeschränkten Verfügbarkeit die Frage, ob beide und/oder wer sich hauptsächlich als verantwortlich für das Kind erweist.

24Im Jahr 2008 nahmen insgesamt 15,6% der Familien nur die Teilung der Bezugsdauer in Anspruch.

25Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Monate, in denen Mutterschaftsgeld bezogen wird, immer als Bezugsmonate der Mutter gelten. In diesem Falle ist den Paare bzw. Eltern nicht freigstellt über die Verteilung der Bezugsmonate zu entscheiden. Mit dieser Regelung ist dann begünstigt, dass es die Mutter - gesetzt den Fall sie bezieht Mutterschaftsgeld - ist, welche in den ersten beiden Monaten das Kind betreuut. (Außer es wird auf diese Leistung zugunsten des Elterngeldbezug des Mannes verzichtet.) Dies kann zwar einen Beitrag zur Erklärung leisten, wer zu erst, aber nicht warum nach den zwei Monaten selten der Vater übernimmt.

26BSFSFJ (Hg.): Evaluationsbericht. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz 2009, August 2009, S.19-23.

27Ob Menschen sich als Gewinner_innen oder Verlierer_innen der Konkurrenz herausstellen, hängt beileibe nicht von ihnen persönlich ab.

28Nicht leisten kann der Text den Nachweis, warum und in welcher Weise der demokratische Staat auf das Kapital verwiesen ist und umgekehrt. Im Text ist aber bis jetzt gezeigt worden, wie der Staat - mit leichten parteipolitischen Differenzen, aber in der Stoßrichtung weitgehend vereint - bestimmte geschlechtsspezifische Ungleichverteilungen bei den Arbeitskräften ändern will und zwar nicht gegen, sondern im Sinne des Kapitals und seinen Bedingungen für den Einsatz der Arbeitskraft.

29Ob diese Bindung und Eigenschaften nun per Natur, Entwicklungspsychologie oder Sozialisation erklärt werden und auch wenn sie empirische Bestätigung erfahren, es bleibt insofern falsch, dass sie irgendetwas mit dem „Frau“-Sein an sich zu tun haben bzw. unveränderlich seien.